Vielfachabmahner

Es gibt wieder eine grundsätzliche Entscheidung des BGH zum Unwesen von Vielfachabmahner.

Ein bekanntes Ärgernis sind bekanntermaßen die Vielfachabmahner in Form von verschiedenen Verbänden, die teilweise tausende Abmahnungen pro Monat versenden.

Der BGH hat nunmehr grundsätzlich entschieden, dass dies rechtsmissbräuchlich sein kann und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, wenn besondere Umstände vorliegen.

Der BGH in seinem neusten Urteil:

„Von einem rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten ist auszugehen, wenn sich der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs überwiegend von sachfremden Gesichtspunkten leiten lässt.“

Einer der wichtigsten Gesichtspunkte ist, wenn der Gläubiger nicht alle Ansprüche gerichtlich geltend macht, obwohl in vielen Fällen keine Unterlassungserklärung vorliegt. Der BGH stellt allerdings fest, dass dies nur ein wichtiges Kriterium sei, weitere Umstände hinzutreten müssten.

BGH, Urteil vom 07.03.2024, Aktenzeichen: I ZR 8323
NJW 2024, Seite 1649

 

 

Newsletter kostenfrei buchen

Nach oben scrollen