Radfahrer vs. Fußgänger

Wer muss auf wen Rücksicht nehmen, der Radfahrer auf den Fußgänger oder umgekehrt?

Eine wichtige Grundsatzentscheidung hat das OLG Brandenburg getroffen.

In diesem Fall kollidierte ein Radfahrer mit einem Fußgänger, der den Radweg überquerte.

Der Radfahrer verlangte Schadensersatz vom Fußgänger, da der Radfahrer aufgrund des Fußgängers einen schweren Sturz erlitten hatte.

Das OLG Brandenburg gibt ihm recht.

Beim Überqueren eines Radweges müssen zu Fuß gehende auf die Radfahrer Rücksicht nehmen. Sie dürfen einen Radweg erst überqueren, wenn eine Behinderung der Radfahrenden ausgeschlossen ist.

 

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