Sind Sie Opfer von Datenschutzverstößen geworden? Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs haben Sie nun auch bei geringfügigen Datenschutzverletzungen Anspruch auf Schadensersatz. Der EuGH hat in einem Urteil die Bagatellgrenze aufgehoben und ermöglicht Ihnen Schadensersatzansprüche in sämtlichen Fällen, in denen ein Datenschutzvorfall auftritt und Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind.
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