Unter dem Motto: „Fasse Dich kurz“ schrieb der Erblasser eines Abends in beseelter Runde in seiner Stammkneipe auf einen Nebenblock „Petra bekommt alles“.
Bei Petra handelt es sich – wie zu vermuten ist – nicht um die Ehefrau, sondern um die Geliebte.
Hatte das Amtsgericht Westerstede noch Zweifel an der Gültigkeit des Testaments, widersprach dem das OLG Oldenburg und entschied, dass das Testament wirksam ist.
OLG Oldenburg 20.12.2023, Az. 3 W 96/23