Das OLG Hamm hat eine Klage eines Nutzers von Facebook gegen den Meta-Konzern auf Verurteilung zu einem Schadensersatz i.H.v. 1.000,00 € abgewiesen. Der Kläger wollte 1.000,00 € Schadensersatz aufgrund der Verletzung der DS-GVO bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Aufgrund eines Datenleck waren wohl Datensätze im Darknet aufgetaucht. Eine Einstellung von Facebook, die dazu diente, andere registrierte Nutzer in dem Netzwerk zu finden, wurde von sogenannten Scrapern in den Jahren 2018 und 2019 dazu missbraucht, mit Hilfe automatisierter Suchanfragen die Namen und Telefonnummer von ca. 500 Millionen Netzwerknutzern zu sammeln. Einer der Betroffenen hatte auf Schadensersatz geklagt. Das OLG Hamm bejahte zwar einen Verstoß, lehnte jedoch Schadensersatzansprüche ab, da Kläger nicht konkret mitgeteilt hat, welchen immateriellen Schaden er erlitten habe. Der Vortrag, er habe psychologische Beeinträchtigungen durch den Kontrollverlust der Daten erlitten, genügte dem OLG Hamm nicht. Das OLG Hamm bezog sich insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH vom 04.05.2023, EuGH ZD 2023, Seite 446 mit dem der EuGH die entsprechenden Anforderungen an Schadensersatz definiert hatte. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für detaillierte Fragen gerne zur Verfügung!
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