Das Landesarbeitsgericht Thüringen hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Arbeitgeber Dienstanweisungen per SMS an einen Mitarbeiter schicken dürfte. Der Mitarbeiter beruft sich darauf, die SMS nicht gelesen zu haben, sodass diese ihm nicht zugegangen sei. Das Landesarbeitsgericht Thüringen gab dem Arbeitnehmer recht mit folgendem prosaischen Satz: „Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er in seiner Freizeit erreichbar sein will oder nicht.“ Mit diesem Satz fürs Poesiealbum gab das Landesarbeitsgericht dem Arbeitnehmer recht. Landesarbeitsgericht Thüringen, Fundstelle NZA-RR 2022, Seite 624 Selbstverständlich stehen wir Ihnen für detaillierte Fragen gerne zur Verfügung!