Während einige die DSGVO meiden wie ein rotes Tuch und glauben, ihre Existenz durch Ignoranz leugnen zu können, begreifen andere die DSGVO als Fallstrick, der einen überall heimsuchen kann. Tatsächlich ist die DSGVO aber nur so lange gefährlich, wie man sich nicht mit ihr beschäftigt. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Asset-Deals. Sehr häufig sind die Daten von Kunden eines der wenigen Wirtschaftsgüter, die in der Insolvenz noch werthaltig sind. Wenn ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist die Versuchung groß, aus den Daten noch möglichst viel Kapital herausholen zu wollen. Dieses Interesse hat nicht nur das veräußernde Unternehmen. Im Falle eines Insolvenzverfahrens hat auch der Insolvenzverwalter ein großes Interesse, die Daten zu Geld zu machen. Sofern die Übertragung von Anteilen im Wege eines Asset Deals erfolgen soll, ergeben sich hier aber zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme. Möchten Sie mehr hierüber erfahren?
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Dr. Franziska Wahedi Dr. Joachim Schmid
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