Anspruch auf Rückerstattung von Spieleinsätzen in Online-Glücksspielbetreiber

Der Bundesgerichtshof zur Frage, ob es einen Anspruch auf Rückerstattung von Spieleinsätzen in Online-Glücksspielbetreibern, auch Pokerspiele:

Derzeit tobt ein Streit zwischen verschiedenen Gerichten, ob es einen Anspruch gegen Online-Glücksspielbetreiber gibt, dass alle Einsätze von den Glücksspielbetreibern zu erstatten sind.

Hintergrund ist eine Entscheidung der Oberlandesgerichte, insbesondere München, dass Online-Glücksspiele einen Verstoß gegen § 4 der Glücksspieleverordnung aus dem Jahre 2012 darstellen und daher die gesamten Verträge nichtig seien.

Die Berufungsinstanz in Form des BGH hat die Frage jedoch nicht endgültig entschieden und die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt.

Es bleibt insoweit spannend, vor allem die Frage, ob die Ansprüche inzwischen verjähren, da der Rechtsstreit noch sehr lange dauern kann. Auch dies ist höchst umstritten. Die Rechtsprechung neigt dazu, dies zu bejahen. Wer also Ansprüche geltend machen möchte, sollte dies umgehend tun. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass wer jetzt trotzdem spielt, obwohl man weiß, dass die Verträge unwirksam sind, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt und keinen Rückzahlungsanspruch hat.

 

 

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