Schadensersatz wg. verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz

Schadensersatz wg. verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz, ArbRAktuell 2024, 327, LAG Düsseldorf, BeckRS 2024, 11161:

Gericht gibt Klägerin Recht die als Bewerberin mehrfach ignoriert wurde und daraufhin erfolglos Auskunft gem. Art. 15 DSGVO erfragt hatte. Die Auskunftsverweigerung stellt jedoch nicht bereits einen immateriellen Schaden dar, vielmehr muss der Anspruchssteller einen immateriellen Schaden darlegen. In diesem Fall ist die Berufung auf die begründete Sorge, die Daten werden missbräuchlich verarbeitet, ausreichend.

 

 

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