Wie viele bereits geahnt haben, hat der EuGH Scoring auf Basis von Bonitätsdatenbanken, sprich SCHUFA, für nicht datenschutzkonform erklärt. Diese Entscheidung beruht auf der Klausel Art. 22 DS-GVO. Nach dieser Klausel sind Datenverarbeitungen verboten, sofern die automatisierte Verarbeitung eine rechtliche Wirkung entfaltet, die ausschließlich auf dieser Datenverarbeitung beruht. Aus diesem Grund hat der EuGH letztendlich die Praxis vieler Unternehmen, sei es Mobilfunkunternehmen, Energieversorger, Onlineshops für rechtswidrig erklärt, die Vertragsabschlüsse von einer Bonitätsprüfung abhängig machen. Dies erfolgt meistens automatisiert durch einen Softwarealgorithmus. Diese Praxis ist zukünftig verboten. Es bleibt abzuwarten, wie die Unternehmen hierauf reagieren, da das Anliegen, nicht solventen Kunden keinen Vertrag anzubieten, nicht ganz unberechtigt sein dürfte. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für detaillierte Fragen gerne zur Verfügung!
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