Sind Sie Opfer von Datenschutzverstößen geworden? Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs haben Sie nun auch bei geringfügigen Datenschutzverletzungen Anspruch auf Schadensersatz. ❗️ Der EuGH hat in einem Urteil die Bagatellgrenze aufgehoben und ermöglicht Ihnen Schadensersatzansprüche in sämtlichen Fällen, in denen ein Datenschutzvorfall auftritt und Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind.
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