Entscheidung des OLG Schleswig Nach dem neuen TT-DSG, dem Gesetz über den Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien, gibt es ganz neue rechtliche Grundlagen für Social Media Plattformen. Das Gesetz ersetzt das bisherige TKG, das Telekommunikationsgesetz. Die ersten Entscheidungen sind schon wegweisend. So hat das OLG Schleswig entschieden, dass § 21 Abs. 2 TT-DSG nunmehr eine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Be-treibers einer Social Media Plattform ist. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2022, Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung 2022, Seite 480